Datenschutzordnung der Kulturinitiative Ruhpolding e. V. als Anlage zur Satzung Allgemeine Grundsätze Die   Erhebung,   Verarbeitung   und   Nutzung   von   personenbezogenen   Daten   erfolgt   im   Verein   nach   den   Richtlinien der    EU-weiten    Datenschutz-Grundverordnung    (DS-GVO)    sowie    des    gültigen    Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).   Die   Konformität   zum   Datenschutz   im   Umgang   mit   personenbezogenen   Daten   im   Verein   wird   durch   den Vorstand gewährleistet. Mit   dem   Beitritt   eines   Mitglieds   zum   Verein   erfolgt   eine   datenschutzrechtliche   Unterrichtung   des   Mitglieds   gemäß Art.   13   Abs.   1   und   Abs.   2   DS-GVO).      Der   Verein   darf   beim   Vereinseintritt   alle   Daten   erheben   (Aufnahmeantrag bzw.   Beitrittserklärung),   die   zur   Verfolgung   der   Vereinsziele   und   für   die   Betreuung   und   Verwaltung   der   Mitglieder erforderlich sind (siehe Art. 6 Abs. 1 lit. b)   DS-GVO). Für   die   Nutzung   von   personenbezogenen   Daten   sowie   auch   von   Fotos   im   Rahmen   der   Pressearbeit   in   den   Print- und   Online-Medien   (Vereinshomepage,   Social   Media   Plattform   des   Vereins)   wird   bei   Bedarf   eine   separate Einwilligung eingeholt. Beitritt zum Verein Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf: Vor- und Zuname Geschlecht Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort) Kommunikationsdaten (Telefon, E-Mail) Geburtsdatum, Bankverbindung Jedem Vereinsmitglied wird zudem eine vereinseigene Mitgliedsnummer zugeordnet. Die    personenbezogenen    Daten    werden    in    einem    vereinseigenen    EDV-System    gespeichert,    welches    durch technische und organisatorische Maßnahmen vor einem unberechtigten Zugriff Dritter geschützt ist. Sonstige   Informationen   und   Informationen   über   Nichtmitglieder   werden   von   dem   Verein   intern   nur   erhoben   und verarbeitet,   wenn   sie   zur   Erfüllung   des   Vereinszweckes   nützlich   sind   und   keine   Anhaltspunkte   bestehen,   dass   die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
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Austritt aus dem Verein Beim Austritt von Mitgliedern werden alle gespeicherten Daten gelöscht. Pressearbeit Der   Verein   informiert   mittels   Tagespresse   sowie   diverse   Social-Media-Plattformen   über   Veranstaltungen   und besondere   Ereignisse   des   Vereins.   Solche   können   überdies   auf   der   Internetseite   des   Vereins   veröffentlicht werden. Das   einzelne   Mitglied   kann   jederzeit   gegenüber   dem   Vorstand   einer   solchen   Veröffentlichung   widersprechen.   Im Falle   des   Widerspruches   unterbleiben   in   Bezug   auf   das   widersprechende   Mitglied   weitere   Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Mitgliederverzeichnisse werden   nur   an   Vorstandsmitglieder   ausgehändigt,   die   im   Verein   nach   Satzung   und   eine   besondere   Funktion ausüben,   welche   die   Kenntnis   der   Mitgliederdaten   erfordert.   Macht   ein   Mitglied   geltend,   dass   er   die   Mitgliederliste zur   Wahrnehmung   seiner   satzungsmäßigen   Rechte   benötigt,   händigt   der   Vorstand   die   Liste   nur   gegen   die schriftliche Versicherung aus, dass die Mitgliederdaten nicht zu anderen Zwecken verwendet werden. Hinweis auf Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde Als    Aufsichtsbehörde    für    die    Einreichung    von    Beschwerden    der    Betroffenen    zum    Datenschutz    steht    der Landesbeauftragte   für   Datenschutz   und   Informationssicherheit   Bayern   zur   Verfügung.   Die   Beschwerde   kann online unter www.poststelle@lda.bayern.de   eingereicht werden. Die Kulturinitiative Ruhpolding e. V. 01.04.2019 Georg Nagl (1. Vorsitzender)